Mittwoch, 23. Januar 2008

Einleitung





VORWORT

„EUROPÄISCHE EINHEIT“ ist die Vorgabe für die Suche eines dazu passenden Themas. Man kann dieses Thema aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, von der Geografie, von der Kultur, der Religion, vom traditionellen Umfeld und von andere Völker verbindenden Formen. Seit der Antike, als erstmals der Name „Europa“ in der Mythologie auftauchte, waren Denktraditionen und geografische Grenzen einem stetigen Wandel unterworfen. Die Bundesstaaten im antiken Griechenland, das römische Imperium, das ReichKarls des Großen, das Heilige Römische Reich , sie alle kann man als Konzepte „europäischer Einheit“ bezeichnen. In den Begriff „Europäische Einheit“ lassen sich aber auch noch andere Bilder projizieren.
Wir sind Zeugen der Entstehung eines neuen Europa, das nicht durch ein autoritäres Regime oder durch militärische Gewalt den Völkern Europas aufgezwungen wird, sondern in dem sich demokratische Staaten zu einer wirtschaftlichen und vielleicht in Zukunft auch politischen Einheit auf freiwilliger Basis zusammenschließen..
„Die vier Säulen europäischer Zivilisation beginnen auf Französisch mit einem ,D’“, sagt Prof. Dr. Helene Ahrweiler, Rektorin der Europa Universität in Paris .“Democratie, Dialogue, Développement und Droits de l’Homme. Diese „vier Ds“ werden die Grundlagen unseres neuen Europa bilden, aus denen eine neue gemeinsame Kultur entstehen wird. Die Elemente, die aus der Geschichte her alle Kulturen in Europa gemeinsam haben, bilden das Fundament dazu.“
Die Wahl meines Themas soll eine Brücke schlagen von der Vergangenheit in die Gegenwart. „ Die Donaumonarchie als Vorläufer der EU“ heißt mein gewählter Titel, zu dem ich einen emotionalen Bezug habe. Aber nicht Emotionen alleine waren ausschlaggebend für die Themenwahl, sondern auch sachliche Gründe beeinflussten meine Entscheidung.
Ich bin von meinen Genen her ein Völkergemisch der Monarchie und das Umfeld meiner Verwandtschaft ist ebenfalls vom alten Österreich geprägt. Meine Großmutter kam aus Galicien, meine Frau ist in Prag geboren und mein Schwiegervater hat ungarische Wurzeln. Damit erklärt sich mein Interesse für die Habsburgermonarchie. Bereits lange vor dem Fall des Eisernen Vorhangs begab ich mich auf Spurensuche nach meinen Ahnen, was sich bald zu einem Hobby entwickelte und mich in alle Kronländer der Monarchie führte. Mit dem Reisen war auch verbunden, sich eingehend mit der Geschichte dieses Reiches zu befassen. Dabei entdeckte ich, dass der so genannte „Vielvölkerkerker“, wie man die Doppelmonarchie nach Meinung neuerer historischer Forschungsergebnisse zu unrecht bezeichnete, vieles bereits vorweg nahm, was wir heute beim Werden eines neuen Europa glauben neu entdecken zu müssen.
Ich sehe es daher als eine Herausforderung an zu beweisen, dass die Doppelmonarchie durchaus Konzepte entwickelte, die visionär waren und bereits den Keim für ein vereintes Europa in sich trugen.





Ich habe die Arbeit bis auf das Formatieren fertig. Die Schlussbestrachtungen sind im Werden..

Montag, 21. Januar 2008

Nationalitätenpolitik in der Donaumonarchie und Minderheitenfragen in der Europäischen Union



Nationalität / Abolutzahl / Prozent
__________________________________
Deutsche : 12.006.521 / 23,36
Tschechen : 6.442.133 / 12,54
Slowaken : 1.967.970 / 3,83
Polen : 4.976.804 / 9,68
Ruthen : 3.997.831 / 7,78
Slowenen : 1.255.620 / 2,44
Serben u.Kroaten : 4.380.891 / 8,52
Italiener : 768.422 / 1,50
Rumänen : 3.224.147 / 6,27
Ungarn : 10.056.315 / 19,57
andere : 2.313.569 / 4,51
____________________________________________
Insgesamt 51.390.223 / 100,00

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Die angeführte Tabelle zeigt die Vielfalt der Nationalitäten in der Donaumonarchie gemäß der Volkszählung 1910. Die Zahlen verdeutlichen auch, dass sowohl die Ungarn in ihrer Reichshälfte als auch die Deutschen in der österreichischen zwar die relative Bevölkerungsmehrheit stellten, aber ihnen die absolute Mehrheit fehlte. Trotzdem fühlten sich die beiden Volksstämme, die Deutschen und die Ungarn, als Träger der herrschenden Klasse.

Meine Ausführungen werden sich vor allem auf die österreichische Reichshälfte konzentrieren, da nach dem Ausgleich mit Ungarn beide Reichsteile verschiedene Wege gingen. In Cisleithanien blieben das Nationalitätenproblem und die Suche nach entsprechenden Lösungen von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg ein zentrales Thema der Monarchie. Ungarn, als Nationalstaat konzipiert, anerkannte - den Sonderstatus für Kroatien ausgenommen - die anderen Völker wie Deutsche, Rumänen und Slowaken nur als„nationale Minderheiten“.

Spätestens in den Revolutionsjahren 1848/49 stand nach der Absichtserklärung des tschechischen Historikers Frantisek Palacky, nicht an der Nationalversammlung in Frankfurt teilzunehmen, fest, dass eine neue, vom Nationalismus getragene Epoche im Habsburgerreich angebrochen war. Trotz dieses Entschlusses bekräftigte er aber damals gleichzeitig auch durch seinen berühmt gewordenen Ausspruch: „Wenn es Österreich nicht schon gäbe, müsste man es im Interesse Europas und der Menschheit erfinden. “ seine volle Loyalität dem Habsburgerreich gegenüber
Von nun an aber begnügten sich die einzelnen Nationalitäten nicht mehr mit der „gegenseitigen Achtung der Individualität der Völker“ (G.Stourzh, Die Idee der nationalen Gleichberechtigung, p. 40), sondern sie verlangten – motiviert durch die Ideen der Französischen Revolution- als gleichberechtigter Partner anerkannt zu werden und an der Herrschaft im Staat teilnehmen zu können.
Die fortschrittlichen Ideen der Paulskirche und des Reichstages von Kremsier fanden später, nach zwei Jahrzehnten absolutistischer Herrschaft Eingang in den österreichischen Grundrechtskatalog. Bedenkt man, dass ähnliche Verfassungsbestimmungen in Deutschland erst unter der Weimarer Republik eingeführt worden sind, muss dem österreichischen Gesetzeswerk einen besonderen Stellenwert attestiert werden.

Die wichtigsten Punkte in Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes möchte ich ihrer besonderen Bedeutung wegen wortwörtlich zitieren, da sie im 19. Jahrhundert für ganz Europa Vorbildwirkung hatten:
(Abs.1)Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.
(Abs.2) Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichen Leben wird vom Staate anerkannt.
(Abs.3) In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, dass ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält. (zitiert nach G. Stourzh, p.44)

Darüber hinaus muss bei diesem bedeutenden Gesetzeswerk noch die Möglichkeit des Beschwerderechts hervorgehoben werden, das jedem Bürger der österreichischen Reichshälfte die Möglichkeit gab, bei vermeintlicher Verletzung seiner Rechte das Reichgericht einzuschalten.
Welche Bedeutung der Artikel 19 im praktischen Leben hatte, beweist eine Beschwerde dreier damals noch auf niederösterreichischem Territorium gelegenen Gemeinden (nach dem Friedensvertrag von Saint Germain 1919 fielen sie mit Feldsberg /heute Valtice an den neu gegründeten Staat Tschechoslowakei).
Ober-und Unthermenau und Bischofswarth waren damals überwiegend von slowakisierten Kroaten bewohnt. Der niederösterreichische Landesschulrat verweigerte aber den Volksschulkindern den Unterricht in ihrer Muttersprache. Die drei genannten Gemeinden wandten sich darauf an das Reichsgericht, das für sie positiv entschied.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in der Stadt Brody in Ostgalicien, dem Geburtsort von Joseph Roth.
Die jüdische Bevölkerung, die überwiegend Deutsch sprach, verlangte in dem überwiegend von Ruthenen bewohnten Ort für ihre Kinder einen deutschen Unterricht in der Volksschule. Auch ihnen wurde wie in Niederösterreich das Recht auf eine deutsche Schule von der dortigen Landesschulbehörde untersagt. Auf Grund einer Beschwerde beim Reichgericht kamen auch sie zu ihrem begehrten Recht. (aus: G. Stourzh , Die Idee der nationalen Gleichberechtigung, gekürzt wieder gegeben)
Mitunter waren aber die Gesetze so verfeinert, dass sie sich kontraproduktiv auswirkten.
So konnten sich auf Grund eines Rechtsspruchs des Verwaltungsgerichtshofes „Nationalitätenschulen“ in gemischtsprachigen Gebieten, vornehmlich in Böhmen, entwickeln, die zwar Streit mindernd wirkten, jedoch die verschiedenen Ethnien noch weiter auseinander triften ließen. Die „Befriedung durch Trennung“ nach Artikel 19 (G. Stourzh, Gleichberechtigung der Nationalitäten, p.203), die letztendlich auf Kosten eines kulturellen Miteinander ging, wurde erfreulicherweise manchmal von den Volksgruppen konterkariert. In den Städten, wo die Bewohner ohnedies meist bilingual waren, hielt man an der Zweisprachigkeit in den Schulen fest. So geschehen in Prag, in Pilsen , in Budweis, in allen Gymnasien der Kronländer Tirol und Dalmatien., wo die zweite verwendete Umgangssprache ein obligater Unterrichts-gegenstand war.
„Trotz verschiedener Schwächen in der Zuständigkeit des Reichsgerichtes ( 1869 realisiert) oder des Verwaltungsgerichtshofes (1876 eingeführt) muss der Rechtsschutz im öffentlichen Recht Österreichs als eines der am weitesten entwickelten Rechtsschutzsysteme im Bereich von Verfassung und Verwaltung in Europa in den Jahrzehnten vor 1918 angesehen werden“, stellt dazu G. Stourzh fest (G. Stourzh, p.43) Mit welcher Weitsicht man damals Gesetze formulierte, zeigt auch die Tatsache, dass Teile der Gesetzesmaterie aus der Monarchie noch heute in unserer Republik Gültigkeit haben.

Wenn man sich mit dem Sprachenkonflikt in der Donaumonarchie beschäftigt, stößt man unweigerlich auf die „Badenischen Sprachenverordnungen 1897“, welche die doppelsprachige Amtsführung unter der Regierung Badeni in Böhmen und Mähren festlegten. Die deutschsprachige Bevölkerung, zum Großteil des Tschechischen unkundig, protestierte aufs heftigste dagegen und bezeichnete das Gesetz als eine „polnische Schufterei“.- Badeni war ein austro-polnischer Staatsmann.- Es kam in der Folge zu großen Ausschreitungen in Wien, Graz und Prag, zu Tumulten im Reichstag und schlussendlich zum Sturz der Regierung. Eine der schlimmsten Krisen durchschüttelte darauf die Habsburgermonarchie, die bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges andauerte. Die Sprachverordnung wurde auf Druck der Deutschnationalen zwei Jahre später, 1899, unter der Regierung Gautsch vorerst gemildert und dann ganz aufgehoben. Wieder war eine Konfliktlösung zu Fall gebracht worden.

Im Gegensatz zu Böhmen war das deutsch-tschechische Verhältnis in Mähren von keinen dramatischen Spannungen begleitet. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam es auch in diesem Kronland zu großen Irritationen zwischen den beiden Volksgruppen, weil die deutsche Minderheit bis dato das Land mit einer absoluten Mehrheit regierte. Man hoffte mit dem Mährischen Ausgleich die nationalen Gegensätze beruhigen zu können. Der Ausgleichskompromiss betraf sowohl den Landtag, dessen Mandatszahl dem Verhältnis der Volksgruppen angepasst wurde, als auch das Schulwesen, das in einen deutschen und einen tschechischen Teil getrennt wurde. Der Mährische Ausgleich war kein Wundermittel, aber er brachte auf Sicht Entspannung und wirkte sich gesamt gesehen positiv auf das Land aus. Als Erfolgsmodell mehr oder weniger bewährt, dachte man daran, solche Maßnahmen auch in anderen Kronländern einzuführen, was jedoch der Ausbruch des Ersten Weltkrieges verhinderte. Die Frage, ob dieses Modell die Österreichisch-Ungarische Monarchie hätte retten können, ist nicht zu beantworten.
Ebenso bleibt offen, ob der Mährische Ausgleich als praktikables Modell zur Lösung oder wenigstens zur Entschärfung von Minderheitskonflikten in Europa dienen könnte.
Beim Verhandeln des „Südtirolpaketes“ bezüglich Autonomie diente angeblich der Mährische Ausgleich- (ich erinnere mich, dass darüber in einer Tageszeitung berichtet wurde, kann es aber heute nicht mehr verifizieren- relata refero)- als Modell diente.
So referierte Martha Stocker, Vizepräsidentin der Regierung der Region Trentino-Südtirol, anlässlich des 2005 in Cilli/Celje veranstalteten Symposiums betreffend „Integration von Minderheiten in der EU“ über den „Minderheitenschutz am Beispiel Südtirol“. Als Grundpfeiler von Südtirols Autonomie nannte sie die Eigenständigkeit in Schule und Kultur für jede Sprachgruppe, was im Grunde eigentlich dem Mährischen Ausgleich entspricht. Dezidiert erwähnte sie aber den Mährischen Ausgleich nicht dabei.

Dass es in den EU-Staaten noch viele ungelöste Probleme hinsichtlich Minderheitenschutz gibt, ist in den Medienberichten allgegenwärtig.
Laut Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten in Europa werden auf unserem Kontinent 90 Sprachen gesprochen, davon sind 37 anerkannte Nationalsprachen und 53 gehören den so genannten staatenlosen Sprachen, den Regional-oder Minderheitensprachen, an.
http://www.fuen.org/pdfs/20060525Charta_DE.pdf)

Im gesamten europäischen Raum gibt es genügend Beispiele für ambivalente Verhältnisse zwischen Staats- und Minderheitensprachen: Bis auf Portugal hat jeder Mitgliedsstaat in irgendeiner Form es mit sprachlichen Minderheiten zu tun.
Ein ausgeprägtes System für den Minderheitenschutz ist derzeit in der Europäischen Union nicht vorhanden. Denkt man z.B. an die Roma, Sinti, die Basken oder die Korsaren, dann ist genug Sprengstoff für die Zukunft vorhanden. Es erhebt sich die Frage, ob die Auseinandersetzung mit den leidvollen Erfahrungen der Habsburgermonarchie etwas zu einer künftigen Lösung dieser Problematik beitragen kann.
Peter Urbanitsch gibt in einem Referat, das er anlässlich eines Symposiums in Saarbrücken gehalten hat, sinngemäß folgende Antwort:
„Dass die Habsburgermonarchie schlussendlich scheiterte, ist noch kein Beweis dafür, dass eine Politik, die sich auf ihre Grundsätze stützt, nicht doch erfolgreich sein kann.“
(Internationales Kolloquium der Arbeitsstelle für Österreichische Literatur und Kultur (AfÖLK) der Universität des Saarlandes (UdS) vom 14. bis 16. Oktober; Thema der Veranstaltung: Von der Doppelmonarchie zur Europäischen Union – Österreichs Vermächtnis und Erbe)

Freitag, 18. Januar 2008

Kollektive Identitätsstiftung innerhalb der Donaumonarchie und Identitätsfindung in der Europäischen Union


Anlässlich des internationalen Kolloquiums 2004 in Saarbrücken, das unter dem Titel „Von der Doppelmonarchie zur Europäischen Union – Österreichs Vermächtnis und Erbe“ veranstaltet wurde, hielt Prof. Dr. Ernst Bruckmüller ein Referat, das sich mit der kollektiven Identitätsstiftung innerhalb der Donaumonarchie befasste. Unter „kollektiver Identitätsstiftung“ versteht der Referent das Schaffen eines „kollektiven Bewusstseins“ im Vielvölkerstaat der Doppelmonarchie als Gegengewicht zum Nationalitätenstreit. Dieses Bewusstsein einem größeren Ganzen anzugehören, wird nicht ererbt, sondern muss ständig neu geschaffen werden. Dazu haben sich in der Donaumonarchie verschiedene Institutionen und Instanzen gebildet, die sich um die Vermittlung eines Österreichpatriotismus bemühten.
Der Autor führt eine Reihe von Beispielen an, die für die Vermittlung kollektiver Identität
in Frage kommen, wie Elternhaus, Schule, Vereine, Kirche, die gemeinsame Armee und den Herrscher (Kaiser) Vor 1848 habe man sich weder als Slowene noch als Deutscher gefühlt, weil die Nationalität zu dieser Zeit noch keine Rolle spielte. Auch die Schule war damals noch übernational und wirkte nicht national prägend.
Mit der zunehmenden Nationalisierung innerhalb der Völker der Donaumonarchie wird jedoch die Sprachzugehörigkeit stärker in das Blickfeld gerückt.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die Sprache dann bereits zum Trennenden und zu einem Symbol nationaler Zugehörigkeit zwischen den verschiedenen Nationen entwickelt.
Umso wichtiger galt es daher das kollektive Bewusstsein, das einem größeren Gemeinwesen angehören- wollen, zu fördern.

Ein Pfeiler dieses Österreich -Bewusstseins in der Monarchie bis zum Untergang des Vielvölkerstaates war das Bürgertum mit seiner loyalen Haltung gegenüber der Obrigkeit bzw. dem Herrscherhaus. „Wenn eine Verordnung verlangte, dass jeder Österreicher schwarzgelbe Strümpfe zu tragen habe, so würde ich noch heute mit schwarzgelben Strümpfen auf die Straße gehen“, schreibt Friedrich Engel Janosi in seinen ´Erinnerungen`, Graz-Wien-Köln 1974, das von E. Bruckmüller in seinem Referat zitiert wird.
Einen besonderen Nahbezug zur Staatsnation hatten in der Ära Kaiser F.J. die Juden, darunter vor allem die wohlhabenden und die gebildeten. Sie waren es auch, die dem Untergang der Monarchie besonders nachtrauerten. Diese Bindung kommt besonders in der Novelle von Joseph Roth „Die Büste des Kaisers“ zum Ausdruck: „Meine alte Heimat, die Monarchie, war ein großes Haus mit vielen Türen und vielen Zimmern, für viele Arten von Menschen. Man hat das Haus verteilt, gespalten, zertrümmert. Ich habe dort nichts mehr zu suchen. Ich bin gewohnt, in einem Haus zu leben, nicht in Kabinen.“.
Eine weitere Stütze der Monarchie, waren die Bauern. Sie standen der Monarchie im Allgemeinen positiv gegenüber, obwohl zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Zugehörigkeit zu einer Sprachnation auch bei ihnen sich verstärkt zeigte.
Bei den genannten drei speziellen Gruppierungen war die Loyalität zur Monarchie aber im Großen und Ganzen in Ordnung.
Einen besonderen Stellenwert in der Willensbildung zu einem Österreichbewusstsein kam der k.u.k. Armee zu. „In deinem Lager ist Österreich, wir andern sind einzelne Trümmer“, steht auf dem Reiterdenkmal von Feldmarschall Johann Joseph Wenzel Graf Radetzky von Radetz am Stubenring vor dem ehemaligen Kriegsministerium. Dieser Lobgesang auf die kaiserliche Armee von Franz Grillparzer charakterisiert am besten die Bedeutung des gemeinsamen Heeres, die bis zum bitteren Ende, entgegen allen negativen Voraussagen, zur Monarchie stand. Deutsche, Tschechen, Ruthenen, Walachen, Kroaten, Slowaken, ja selbst die Ungarn fanden sich zu einem einträchtigen Zusammenleben beim Militär zusammen. Die dreijährige Dienstzeit, wenn auch mitunter von großen Schikanen begleitet, vermittelte Disziplin, Bildung und brachte damit bis in den letzten Winkel der Monarchie europäische Kultur. Die Militärzeit blieb in der Regel auch nach der Abrüstung allen in positiver Erinnerung. Man hatte die territoriale Größe der Monarchie durch die weit verstreuten Garnisonsorte kennen gelernt. Wer „gedient“ hatte und gesund in seine Heimat zurückkehrte, genoss besonderes Ansehen in seinem Karpaten- oder Beskidendörfchen. Man war stolz, dass man den „Rock des Kaisers“ tragen durfte.
Man stößt selbst heute noch in Kroatien, Bosnien, Istrien, Ungarn, ja sogar in Polen auf Fotos, die den Großvater oder Urgroßvater in der k.u.k.Uniform zeigen. So konnte ich anlässlich einer Reise durch Polen im vergangenen Jahr im Rathauskeller der ehemaligen Garnisonsstadt Neusandez (Nowy Sacz) noch ein großes Gemälde an einer Wand entdecken, das ein Kaisermanöver darstellt.

Ein besonderes Augenmerk verdient das Bildungssystem, dem die Vermittlung eines gesunden Österreichbewusstein in den Gymnasien und Hochschulen zufiel.. Denn gerade hier bahnte sich im ausgehenden 19. Jahrhundert bei den deutsprachigen Studenten unter dem Motto:„Los von Rom!“ und „Los von Habsburg!“ eine gefährliche Situation für die Monarchie an. Während man bei den deutschen Burschenschaften „Die Wacht am Rhein“ sang und dem Antislawismus huldigte, stimmten die anderen Nationen in ihren Muttersprachen „Das Gott erhalte...“ an.
Großer Wert wurde daher in den "mittleren" Schulen auf den Geschichts-und Geografieunterricht gelegt, der einen gesamtstaatlichen Patriotismus erzeugen sollte. Welche Beachtung man der Gestaltung der Schulbücher widmete, zeigt zum Beispiel die "Österreichische Vaterlandskunde“ für die oberste Klasse der Mittelschulen (Laibach 1915, Verlag Kleinmayr & Fed.Bamberg) an der hochrangige Wissenschaftler mitgearbeitet haben.
Die Texte darin sind durchwegs habsburgisch, völkerverbindend und antinational gehalten. Wie übrigens auch die übrigen Fachbücher eine hohe wissenschaftliche Qualität in dieser Zeit aufweisen. Der geistigen jungen Elite der Monarchie stand es offen in Wien, Budapest, Prag, Czernowitz , Krakau oder Lemberg zu studieren.
Durch das Reichsvolkschulgesetz 1869, welches das elementare Schulwesen neu ordnete, konnte man ebenfalls schon in der Volksschule „Staatsbürgerkunde“ vermitteln. Ein zweischneidiges Schwert, weil hier in der jeweiligen Muttersprache nicht nur zu Habsburger-Loyalität angehalten wurde, sondern auch die Erziehung zur eigenen Nation mit Nachdruck forciert wurde. Zusammen mit den Volksschullehrern predigten im Besonderen die Geistlichen Herren, die für den Religionsunterricht zuständig waren, den modernen Nationalismus.
Die Fibeln hingegen mit ihren Geschichten berichteten sowohl über habsburgische Vorfahren und andere große Persönlichkeiten der Monarchie, wie auch ausführlich über die Geschichte der einzelnen Völker. So fanden sowohl die beiden Slawenapostel Kyrill und Method, die Zeremonie der Herzogseinsetzung in Kärnten, die heldenhafte Verteidigung von Szigetvar unter Nikolaus Zriny und viele andere nationale Gestalten Eingang in die Volksschullesebücher.
Ein Pflichtschulabgänger um 1900 verfügte über die geschichtlichen und geografischen Grundkenntnisse der gesamten Monarchie, die damals nach Russland die zweitgrößte Flächenausdehnung unter den europäischen Staaten hatte. Die damalige Erziehung, klammert man den Habsburgermythos aus, war durchaus gesamtstaatlich, auf abendländischen Wurzeln fundierend, angelegt
.Das “Europa“, das wir heute mit der Europäischen Union identifizieren, hat die Ostgrenzen der Donaumonarchie noch lange nicht erreicht. So sind mit der Schengenöffnung am 21. Dezember 2007 die ganze Westukraine, ein Großteil der Bukowina, Kroatien, die Vojvodina und die Bucht um Cattaro in Montenegro heute hermetisch vom Vereinten Europa ausgesperrt. Es sind darunter vor allem jene Regionen, die unter der Herrschaft der Donaumonarchie, nach dem Ende der Türkenkriege europäisiert wurden und jetzt wieder außerhalb der Grenzen des heute definierten Europas liegen.

Nun zu einer Zustandsaufnahme der Europäischen Union.
Fragt man heute junge Menschen, was sie von Europa halten, was sie über die Geschichte der 27 Staaten wissen, die in der EU vereint sind, wird man nur fragmentarische Antworten dazu erhalten. Das Identitätsstiftende Modell der Donaumonarchie, wenn auch mit Fehlern behaftet, könnte durchaus der EU gute Dienste erweisen, falls diese in ihrer weiteren Integration vorankommen möchte.
Bei den 125. Bergedorfer Gesprächen, die 2003 in Hamburg stattfanden, wurde unter dem Titel „Europa neu begründen – kulturelle Dimensionen im Integrations-und Erweiterungsprozess“ auf die Bedeutung eines gemeinsamen Europagefühls hingewiesen.
Seit mehr als ein Jahrzehnt bemüht man sich um eine einheitliche Darstellung der Geschichte Europas, leider ohne Ergebnis bis heute. Es scheiterte immer wieder an den verschiedenen nationalen subjektiven Darstellungen. Daran wird sich auch in naher Zukunft nicht viel ändern, weil man noch zu sehr dem nationalen Denken verhaftet ist. „Die EU kann aber das kreative Potential ihrer Pluralität nur dann zur Entfaltung bringen, wenn es ihr gelingt europäische Zivilisation zu entwickeln“, bringt Werner Suppanz das Dilemma, das die EU mit der Vermittlung einer gemeinsamen Heimat Europa hat. auf den Punkt.(erschienen in: Newletter Moderne. Zeitschrift des Spezialforschungsbereichs Moderne-Wien und Zentraleuropa um 1900 7/2 (September 2004).
Damit soll jedoch nicht dem föderalen Gedanken, der es gestattet, jedem Land die Möglichkeit zu belassen, seine eignen Traditionen zu pflegen, eine Absage erteilt werden. Das geeinte Europa sollte aber ehestens ein gemeinsames, gefestigtes schützendes Dach als übergeordnete Instanz, erhalten.
Zur Zeit deklariert man sich nur dann als EU-Bürger, wenn man weit weg von Europa auf einem andern Kontinent weilt.
Bei den bereits mehrmals erwähnten Bergedorfer Gesprächen mahnt daher Prof. Dr. Johano Strasser, undogmatischer Querdenker und ehemaliger Präsident des deutschen PEN Clubs mit folgenden Worten eine klarere Haltung zur Europäischen Union ein: „Die Integration wurde listig eingefädelt über die Ökonomie, während die großen Fragen der europäischen Identität –Was sind wir eigentlich? Welche Rolle sollen wir spielen?- ausgeklammert wurden. Es sah so aus, als wäre es nur auf diese Weise möglich, auch die Engländer
ins Boot zu holen und überhaupt ein paar Schritte voranzukommen.“
Die Donaumonarchie ist an der Uneinigkeit und Eigennutz ihrer Völker zu Grunde gegangen. Das Vakuum, das zurückgeblieben ist, hat uns einen Zweiten Weltkrieg beschert, der mehr als 50 Millionen an Toten gekostet hat.
Die EU hat uns als Friedensprojekt – leider von nicht allen als solches erkannt –bisher Wohlstand und Sicherheit gebracht. Dieses in der Geschichte einmalige europäische Einigungswerk braucht aber für die Zukunft noch viel Veränderungswillen, soll dieses Europa nicht zu einer Provinz im Schatten aufsteigender Großmächte werden.

P.S.: Weitere Beiträge folgen nun laufend! Leider konnte ich auf meinem Computer noch nicht das neue Programm 2007 installieren, sodass die vorgeschiebene Formatierung ( z.B. Zitierung und Fußnoten) noch zu wünschen übrig lässt.

Montag, 7. Januar 2008

Erweiterung der Schengengrenze mit einem Wermutstropfen


Seit 21. Dezember gibt es wieder nach 90 Jahren Bewegungs-und Reisefreiheit, ohne Personen-und Zollkontrolle, zu unseren Nachbarländern im Osten und Norden. Es war dies ohne Zweifel ein historisches Ereignis von besonderer Tragweite. Neben Freude, gibt es aber auch noch viel Skepsis zur Grenzöffnung, und diese vermehrt bei uns Österreichern,
Warum wohl? Ist es die Angstmacherei, gab und gibt es zu wenig Informationen oder ist es das geringe Wissen über die verbindende gemeinsame Geschichte mit den Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen, weshalb gerade wir Österreicher so negativ auf das Fallen der Schlagbäume reagieren. Es werden dafür sicherlich mehrere Faktoren eine Rolle spielen.
Einen Grund sehe ich aber durch das Verdrängen und das Nichtzurkenntnisnehmen der gemeinsamen Geschichte mit den genannten Völkern.
Ich habe in meiner Mittelschulzeit, wenn überhaupt, dann eher Negatives über Österreich vor dem Ersten Weltkrieg gehört. Auch das Geschichtsbild meiner Kinder ist diesbezüglich, wie ich feststellen konnte, wenig mit österreichischer Geschichte belastet worden. Als Gefangene des damaligen Zeitgeistes blieb anscheinend den Geschichtslehrern eben nichts anderes übrig, die österreichische Geschichte erst mit 1919 beginnen zu lassen.
Das Gemeinsame, das uns eigentlich mit unseren Nachbarvölkern verbinden sollte, war durch die schrecklichen Ereignisse des 20. Jahrhunderts Jahrzehntelang ein Tabu-Thema.
Nun durch die Europäische Union erinnert man sich wieder, dass es ein ähnliches Konstrukt schon einmal mit allen Vor-und Nachteilen gegeben hatte- die Donaumonarchie. Und durch diese EU- auch von den Kritikern wenigstens als Friedenprojekt anerkannt- .ist es erst möglich geworden, das was einmal zusammengehörte, wieder zu vereinen und alte Ressentiments abzubauen. Und wo bleibt da der Wermutstropfen?
Nun, die Medien haben über die Schengenerweiterung ausführlich, auch kritisch, aber überwiegend positiv berichtet. Was ich aber vermisst habe bei all den vielen ausführlichen Reportagen, nämlich einen Hinweis, dass durch die nun streng bewachte Schengenaußengrenze, jetzt viele Menschen, die in Regionen leben, die vor 90 Jahren zur Donaumonarchie gehörten (Bukowina, Westukraine, Voijvodina, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und ein Teil Montenegros /Gebiet um Kotor) vom vereinten Europa durch Schengen rigoros ausgesperrt worden sind. Das „Vereinte Europa“ hat leider noch nicht die Grenzen der ehemaligen Donaumonarchie erreicht, man sollte sie aber nicht vergessen. Sie sind geprägt von dem, was wir als europäische Kultur bezeichnen.

P.S.: Hat die Donaumonarchie der „Einheit Europas“ durch seinen Know-how-Transfer in die unterentwickelten Regionen im Osten seines Reiches nicht schon damals gute Dienste erwiesen?
Die Donaumonarchie- Lernprojekt für die Europäische Union!

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Die Zollunion 1850

Ich habe zu meinem Thema noch eine Korrektur anzubringen, ehe ich daran gehe, es Kapitelweise zu bearbeiten.

Das gemeinsame Wirtschaftsgebiet der Donaumonarchie fand nämlich nicht in der Doppelmonarchie ihre ausgeprägteste Form, sondern in der Zeit zwischen 1850 bis zum Ausgleich mit Ungarn 1867. Besonders bedeutend für den Wirtschaftsaufschwung in dieser Zeit nach der Revolution, war die Aufhebung der Zölle auf fast dem gesamten Reichsgebiet 1848
In § 7 der Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich hieß es, dass Binnenzölle unter keinem Titel eingeführt werden dürften und wo solche zwischen einzelnen Gebietsteilen des Reiches zu jenem Zeitpunkt bestünden, deren Aufhebung sobald als möglich zu erfolgen habe. (§7 Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich, 4.3.,RGBL. Nr. 150)
In dieser zentralistisch-absolutistischen Epoche konnte die Zollunion als Reichsidee von „oben“ verordnet werden. Im ganzen Reich waren damit die Zollschranken gefallen mit Ausnahme Dalmatiens und Istriens, die aber ebenfalls später aufgehoben wurden.
Damit waren langfristig in dieser Wirtschaftgemeinschaft zwei unterschiedlich entwickelte Reichsteile, das im Industrialisierungsprozess weit fortgeschrittene Österreich, mit dem Agrikulturstaat Ungarn, aufs engste verbunden.
Nach dem Kübeck’schen Gutachten sollten die Aufhebung der Zölle eine Maßnahme zur ungarischen Wohlstandssteigerung werden. (Aus: K.Fink, Die österreichische Monarchie als Wirtschaftsgemeinschaft, Südosteuropa-Schriften, Bd.9, Hrg. Walter Althammer, MdB, München 1968)
Analog dazu steht die EU heute vor ähnlichen Problemen, wo minder entwickelte Länder der Gemeinschaft durch finanzielle Unterstützung an die höher entwickelten herangeführt werden sollen.
Dieser wirtschaftlich prosperierende Zeitabschnitt, auch wenn ihm „das Odium des Zwangs“ (Au:. K.Fink, Die österreichische Monarchie als..) anhaftet, ist daher bei den Überlegungen,
ob die Monarchie ein Modell für die Europäische Union war, mit zu berücksichtigen. Daher wird sich mein gewähltes Thema nicht nur auf die Doppelmonarchie beschränken, sondern auch die vorangegangenen Jahrzehnte mit einbeziehen.
Das Thema lautet daher korrekt: Die Donaumonarchie- Modell für die Europäische Union?

Der Ausgleich mit Ungarn 1867 bedeutete einen Rückschritt im wirtschaftlichen Integrationsprozess, obwohl die Zollunion weiter bestehen blieb. Die Wirtschaftseinheit war nun bis zum Untergang der Monarchie auf zwei Teilstaaten aufgeteilt und alle 10 Jahre mussten die damit verbundenen Vereinbarungen neu geregelt werden.
Damit zeigt sich auch das Dilemma, dass Reformen in einem einheitlichen Staat leichter durchzuführen sind, wie in einem Konstrukt eines Staatenbundes. Dieses Handicap hat aber die EU als loser Staatenbund, vielleicht kann sie aus den Fehlern der „Doppelmonarchie“ lernen

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Zurück in die Vergangenheit


Ich habe diese Woche zwei Bände des Werkes „Die Habsburgermonarchie 1848 – 1918“
v. A. Wanduszka und P.Urbanitsch, die bisher entliehen waren, endlich von der Uni-Bibliothek erhalten. „Die Völker des Reiches“ und „Verwaltung und Rechtswesen“ fehlten mir u.a. zur Behandlung meines Themas.
Die Kapitel „Nationale Gleichberechtigung der Volksstämme als Verfassungsprinzip“ und „Die Habsburgermonarchie und das Problem des übernationalen Staates“ sollen mir bei der Gegenüberstellung zu der in der Eu noch teilweise ungelösten Minderheitsfragen und der viel diskutierten und gewünschten Übernationalität“ der EU-Bürger helfen.
„Die österreichisch-ungarische Monarchie als Wirtschaftsgemeinschaft“ v. Krisztina Fink entspricht dem Titel nach weitgehendst meinem Thema und steht daher ebenfalls noch auf meiner Wunschliste. Leider war auch dieses Buch bisher verliehen. Ich hoffe jedoch, dass ich es noch für meine Arbeit verwenden kann.

Motiviert durch die beiden „Habsburgermonarchie-Bände“, setzte ich mich in einen Ringwagen und ließ an mir die vielen historischen Bauwerke der Ringstraße, die in der Epoche der DM entstanden sind, an mir vorüberziehen.
Man ist immer wieder fasziniert von den vielen Prunkbauten, die Wien einen imperialen Glanz verleihen. Wie konnte ein so „morbider Staat“, wie die Donaumonarchie in der Vergangenheit dargestellt wurde, in so kurzer Zeit innerhalb weniger Jahrzehnte, diese ungeheuren Geldmittel für diese Großbauten aufbringen? War dieser Doppelstaat tatsächlich nicht nur durch die ungelösten Nationalitätenprobleme, sondern vor allem auch wirtschaftlich am Ende? Man kann letzteres heute verneinen und das bestätigen die Forschungsarbeiten, wie „Die Habsburgermonarchie als Zollunion“ oder „Der österreichisch-ungarische Dualismus als Integrationskonzept“ von John Komlos und Gunter Schall. Ja folgt man den Aussagen der genannten Autoren, so haben der große einheitliche Wirtschaftsraum, das teilweise gelungene Integrationskonzept und die Zollunion. zweifelsfrei für den nachweisbar bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung beigetragen. Vice versa finden diese Grundsätze auch heute in der Europäischen Union Anwendung und Erfolg.

Im Gedanken versuchte ich zu den jeweiligen Ringstraßenbauten die entsprechenden Architekten zu zuordnen. Alle bedeutenden Baumeister Europas der damaligen Zeit haben ihre Spuren in Wien hinterlassen und es stand ihnen die gesamte DM offen. Umgekehrt war das Wiener Theater-Architektenduo Helmer&Fellner in ganz Europa von Odessa bis Berlin, von Czernowitz bis Vorarlberg tätig. Mit dem Erbauer des Wiener Rathauses Friedrich v. Schmidt assoziiere ich den Dom in Fünfkirchen/Pecs und die von ihm ursprünglich als Synagoge geplante und in Käsmark/Kesmarok errichtete evangelische Kirche. Die heute EU-weiten verpflichtenden Ausschreibungen bei Großprojekten verfolgen analog den in der DM vorgezeichneten Weg.

Beeindruckt vom imperialen Wien hat die Ringstraßentour meine Gedanken weiter inspiriert. Hätte sich die Welt nicht vielleicht zwei Weltkriege ersparen können, wenn das von Aurel Constantin Popovici entwickelte Konzept der „Vereinigten Staaten Groß-Österreich“ umgesetzt worden wäre. Das Buch, das mir dem Titel nach bekannt war, wurde mir wieder durch die Straßenbahnfahrt entlang des Ringes in Erinnerung gerufen. Ich habe es bereits in der Uni-Bibliothek geordert. Mir sind zwar die grundsätzlichen Ideen von Popovici bekannt, kenne ab den genauen Inhalt noch nicht.

Mittwoch, 21. November 2007

Bisher verwendete Literatur

Ehe ich mich nun an die Detailfragen entsprechend meines Gliederungsvorschlag zu meinem Thema heranwage, möchte ich einen Überblick über die bisher von mir verwendete Literatur in diesem Blog geben. Ein besonderer Dank bei der Mithilfe bei der Beschaffung von mir wichtig erscheinenden Beiträgen gebührt der Universität Saarbrücken, die es möglich machte bisher noch nicht veröffentlichte Vortragskonzepte zu meinem Thema mir zukommen zu lassen.

Basch-Ritter, Renate : Österreich-Ungarn in Wort und Bild, Verlag
Styria Graz Wien Köln, 1989
Wandruszka, Adam/Urbanitsch, P.: Die Habsburger Monarchie,
Bd.2: Verwaltung und Rechtswesen, Wien 1975
Bd.3: Die Völker des Reiches, Wien 1980
Weber, Rudolf: Der Föderalismus im Donauraum, Verlag Hermann
Böhlaus Nach./Graz-Köln, hrg. vom Forschungsinstitut für
den Donauraum, Wien1960
Schall, Gunter: Der österreichisch-ungarische Dualismus als
Integrationskonzept, Scriftenreihe Volkswirtschaftliche
Forschungsergebnisse, Bd. 69, Verlag Dr. Kovac, 2001
Einheit und Vielfalt der europäischen Kultur, Vorträge und
Diskussionsbeiträge des VI. Internationalen Seminars
Hrg. von Jozsef Varga, Europahaus Wien, 1968
Nationale Vielfalt und gemeinsames Erbe in Europa, Vorträge von
Wladyslaw Bartoszewsky, Frenec Glatz, Mirjana Gross,
Brigitte Hamann, Péter Hanák, Wolfgang Häusler,
Jirí Koralka, Werner Ogris, Stanislaw Stomma und
Gerald Stourzh anlässlich der Verleihung des Anton Gindely-
Preises für Geschichte der Donaumonarchie
John Komlos: Die Habburgermonarchie als Zollunion, Titel der
Originalausgabe: The Habsburg Monarchy as a Customs
Union. E§conomic Development in Austria-Hungary in the
Nineteenth Century. Aus dem Amerikanischen übersetzt
von Liane Bäumer und Roman Sandgruber.
Österr. Bundesverlag Ges.m.b.H., Wien 1986
Von der Doppelmomarchie zum vereinten Europa, 20 Reichstags-
abgeordnete die Geschichte schrieben, hrg. von der
Paralamentsdirektion, Text: Andreas P. Pittler,
Wieser Verlag Klagenfurt-Wien-Ljubljana-Sarajevo, 2003
Bruckmüller, Ernst:Zur Problematik kollektiver Identitätsstiftung
innerhalb der Doppelmonarchie,
Urbanitsch, Peter: Ausgleich zwischen den Nationen untereinander
und zwischen den Nationen und dem Staat,
beide Vorträge wurden beim Internationalem Kolloquium
der Arbeitsstelle für Österreiche Literatur und Kultur
(AfÖLK) der UdS vom 14 bis 16. Okotber 2004, Uni-Campus
Saarbrücken gehalten. Das Thema dieses Kolloquiums
lautete: Von der Doppelmonarchie zur Europäischen Union-
Ösaterreichs Vermächtnis und Erbe.
Habsburg, Otto von: Zurück zur Mitte,Amalthea Verlag Ges.m.b.H.
Wien - München, 1991
Orosz; Magdolna: Sprache und Sprachen (in) der Monarchie
(dieser Beitrag ist mir von der Uni Saarbrücken zugesagt
Europa-Die EU im Überblick
http://europa.eu/abc/treaties/index_de.htm
Europäische Union
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union

Ich bin noch mit einigen Büchern in der HB der Uni Wien in Vormerkung.
worden, habe ihn aber noch nicht erhalten)

Montag, 19. November 2007

Versuch einer Gliederung des Themas

Heute habe ich wieder an dem Entwurf einer Gliederung gefeilt und mir nochmals dabei das Rahmenthema „Einheit Europas“ bewusst gemacht.
Meine intensive Beschäftigung mit einschlägiger Literatur hat mich überzeugt, dass sowohl die EU – diese gezielt, wie auch die Donaumonarchie – diese aus der Notwendigkeit der besonderen Umstände heraus, dem europäischen Einheitsgedanken Rechnung getragen haben.
Damit möchte ich auch mein gewähltes Thema nochmals begründet haben.
Die Donaumonarchie war aber kein Europaprojekt, dazu war sie von der Fläche her gesehen zu marginal, aber sie war auf Grund ihrer Nationalitätenstruktur gezwungen völkerverbindend zu wirken. Dadurch hat die DM manches vorweggenommen, was heute Ziel der EU ist.
Um hier Vergleiche anstellen zu können, bedarf es einer Analyse der beiden „Staatengebilde“.
Das habe ich in den Kapiteln I und II berücksichtigt.
Das 3. Kapitel beschäftigt sich dann mit den tatsächlichen Aspekten der DM, die ähnlich in der EU heute Thema sind.
Im Nachwort möchte ich auch auf die negativen Seiten, das was die DM versäumt hat, nämlich für ein gedeihliches Miteinander ihrer Völker zu wirken, hinweisen. Sie können der EU als Negativbeispiele dienen und ihr die Möglichkeit geben, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
_______________________________________________________

Der nun folgende Entwurf ist ein erster Versuch meinen o.c.
Gedankengängen eine Gliederung zu geben.

A. Vorwort

B. Hauptteil
I.Die Doppelmonarchie – ein
Vielvölkerstaat

1. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche
und Länder - der Reichsrat
2. Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone
-der Reichstag
3. Das Kondominium „Bosnien und Herzegowina“
a.Die gemeinsamen Ministerien (k.u.k.)
b.Die Völker der Donaumonarchie
c.Die Amts-und Umgangsprachen

II.Die Europäische Union (EU) – eine Vielvölkerunion
1. 27 souveräne Staaten – 23 Sprachen
a. Legislativorgane der EU
(Europäisches Parlament, Rat der Europäischen
Union)
b. Exekutivorgane der EU (Europäische Kommission)
c. Rechtssprechung

III.Einheit und Freiheit in der Donaumonarchie und in der EU

1.Umgang-und Amtssprachen in der DM– die Amts-und
Arbeitssprachen der EU
2.Das k.u.k.Finanzminsterium – die europäische
Zentralbank-Währungsunion/Eurozone
3.Die Zollunion der DM - die 4 Grund-
freiheiten des EU Binnenmarktes
4. Rechtseinheit in der DM – europäischer
Gerichtshof
5. Die k.u.k. Armee - die europäische Verteidigungs- Gemeinschaft

C. Schlusswort

Literatur
Karten (Österr.-ungarische Monarchie, Umgangssprachen,
Religionskarte; Mitgliedstaaten der EU, Schengenraum,
EURO-Zone)
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