Mittwoch, 12. Dezember 2007

Die Zollunion 1850

Ich habe zu meinem Thema noch eine Korrektur anzubringen, ehe ich daran gehe, es Kapitelweise zu bearbeiten.

Das gemeinsame Wirtschaftsgebiet der Donaumonarchie fand nämlich nicht in der Doppelmonarchie ihre ausgeprägteste Form, sondern in der Zeit zwischen 1850 bis zum Ausgleich mit Ungarn 1867. Besonders bedeutend für den Wirtschaftsaufschwung in dieser Zeit nach der Revolution, war die Aufhebung der Zölle auf fast dem gesamten Reichsgebiet 1848
In § 7 der Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich hieß es, dass Binnenzölle unter keinem Titel eingeführt werden dürften und wo solche zwischen einzelnen Gebietsteilen des Reiches zu jenem Zeitpunkt bestünden, deren Aufhebung sobald als möglich zu erfolgen habe. (§7 Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich, 4.3.,RGBL. Nr. 150)
In dieser zentralistisch-absolutistischen Epoche konnte die Zollunion als Reichsidee von „oben“ verordnet werden. Im ganzen Reich waren damit die Zollschranken gefallen mit Ausnahme Dalmatiens und Istriens, die aber ebenfalls später aufgehoben wurden.
Damit waren langfristig in dieser Wirtschaftgemeinschaft zwei unterschiedlich entwickelte Reichsteile, das im Industrialisierungsprozess weit fortgeschrittene Österreich, mit dem Agrikulturstaat Ungarn, aufs engste verbunden.
Nach dem Kübeck’schen Gutachten sollten die Aufhebung der Zölle eine Maßnahme zur ungarischen Wohlstandssteigerung werden. (Aus: K.Fink, Die österreichische Monarchie als Wirtschaftsgemeinschaft, Südosteuropa-Schriften, Bd.9, Hrg. Walter Althammer, MdB, München 1968)
Analog dazu steht die EU heute vor ähnlichen Problemen, wo minder entwickelte Länder der Gemeinschaft durch finanzielle Unterstützung an die höher entwickelten herangeführt werden sollen.
Dieser wirtschaftlich prosperierende Zeitabschnitt, auch wenn ihm „das Odium des Zwangs“ (Au:. K.Fink, Die österreichische Monarchie als..) anhaftet, ist daher bei den Überlegungen,
ob die Monarchie ein Modell für die Europäische Union war, mit zu berücksichtigen. Daher wird sich mein gewähltes Thema nicht nur auf die Doppelmonarchie beschränken, sondern auch die vorangegangenen Jahrzehnte mit einbeziehen.
Das Thema lautet daher korrekt: Die Donaumonarchie- Modell für die Europäische Union?

Der Ausgleich mit Ungarn 1867 bedeutete einen Rückschritt im wirtschaftlichen Integrationsprozess, obwohl die Zollunion weiter bestehen blieb. Die Wirtschaftseinheit war nun bis zum Untergang der Monarchie auf zwei Teilstaaten aufgeteilt und alle 10 Jahre mussten die damit verbundenen Vereinbarungen neu geregelt werden.
Damit zeigt sich auch das Dilemma, dass Reformen in einem einheitlichen Staat leichter durchzuführen sind, wie in einem Konstrukt eines Staatenbundes. Dieses Handicap hat aber die EU als loser Staatenbund, vielleicht kann sie aus den Fehlern der „Doppelmonarchie“ lernen
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